| Rechtliche Grundlagen und Situation in den Kommunen Überblick: Betreten und Durchsuchung von Wohnungen Schutzsuchender
Due Unverletzlichkeit der Wohnung ist durch das Grundgesetz geschützt. Dabei ist teils umstritten, inwieweit dieses Grundrecht durch andere Rechtsgrundlagen eingeschränkt werden kann. Eine Zusammenfassung geltender Regelungen zum Betreten und der Durchsuchung von Wohnungen Schutzsuchender finden Sie hier.

