| Aufenthalt Neues BMI-Rundschreiben: Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht sui generis
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat am 12. Juni 2026 aktualisierte Anwendungshinweise zum unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht sui generis (Az. MI3.20202/1#83) veröffentlicht. Das 16-seitige Rundschreiben konkretisiert die Vorgaben für Ausländerbehörden bei der Anwendung von Artikel 20 und 21 AEUV sowie Artikel 10 VO (EU) Nr. 492/2011. Anlass sind die jüngsten Grundlagenentscheidungen des EuGH vom 8. Mai 2025 (C-130/24), 1. August 2025 (C-397/23) und 4. Juni 2026 (C-560/24). Das Dokument erläutert unter anderem das Entstehen des Aufenthaltsrechts bei besonderen Abhängigkeitsverhältnissen, die deklaratorische Bescheinigung sowie den Vorrang spezifischer Freizügigkeitsrechte.
Das vollständige Dokument haben wir hier für Sie verlinkt.