| Aktuell, Kirchenasyl Neuer Erlass zum Kirchenasyl in Dublin-Fällen
Das MKJFGFI NRW veröffentlichte am 24.02.2025 einen Erlass zum Kirchenasyl, demzufolge der Erlass vom 09.11.2023 („Kirchenasyl in Dublin-Fällen“) keine Anwendung findet bei Personen, zu denen staatsschutzbezogene Erkenntnisse vorliegen oder bei denen ein Ausweisungsinteresse im Sinne von § 54 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1-7, Nr. 9 oder Nr. 10 AufenthG vorliegt.
Den vollständigen Erlass finden Sie unter diesem Link.