| Aufenthalt Neue Vorgaben zur Anerkennung syrischer ePässe
Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein (MSJFSIG SH) hat am 22. Juli 2026 einen neuen Erlass zur Anerkennungslage syrischer ePässe veröffentlicht. Das Rundschreiben informiert die Ausländerbehörden über die rechtliche Gültigkeit und das konkrete Prüfverfahren der neuen biometrischen syrischen Passdokumente in laufenden aufenthaltsrechtlichen Verfahren.
Den Erlass samt Anlagen haben wir hier für Sie verlinkt.