| Aufenthalt Neue Erlasse des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat am 20. Januar 2025 neue Hinweise zur Anwendung des § 25 b des Aufenthaltsgesetzes; aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration veröffemtlicht.
Für Sie vollständig unter diesem Link abrufbar
Ebenfalls am 20. Januar. 2025 veröffentlichte das oben genannte Ministerium aktualisierte Hinweise zur Anwendung des § 25 a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG); Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen.
Das vollständige Dokument zu diesen Hinweisen finden Sie unter diesem Link

