| Aufenthalt MKJFGFI-Erlass zu Verantwortungsübergang und Ausstellung eines Flüchtlingspasses in Anerkanntenfällen
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes Nordrhein-Westfalen klärt mit einem neuen Erlass vom 13.05.2026, dass bei Personen mit bestehendem internationalem Schutz in einem anderen Mitgliedstaat, bei denen das BAMF die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft abgelehnt hat, die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge nicht in Betracht kommt.

