| Kirchenasyl VGH Kassel zu Kirchenasyl
Anbei finden Sie einen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof zum Kirchenasyl vom 12.09.2019.
Leitsatz des Beschlusses ist, dass sich ein im Kirchenasyl befindlicher Asylbewerber nicht flüchtig gemäß Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin III-VO ist, wenn den Behörden bekannt ist, wo sich der Asylbewerber aufhält.
Das Urteil in voller Länge finden Sie hier.