| Kirchenasyl Rundschreiben der Evangelischen Kirche von Westfalen zum Kirchenasyl
Anbei finden Sie ein Rundschreiben der Evangelischen Kirche von Westfalen zum Kirchenasyl vom 4. Mai 2020. Das Rundschreiben informiert die Kirchengemeinden in der nordrhein-westfälischen Landeskirche über grundlegende Voraussetzungen und Verfahren im Falle eines Kirchenasyls.
Das Rundschreiben beinhaltet die Punkte:
- Generelle Voraussetzungen des Kirchenasyls
- Vereinbarung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 24. Februar 2015
- Dauer und Beendigung des Kirchenasyls
- Fortgeltung der Vereinbarung zur Clearingstelle „Kirchenasyl“ vom 19. Juni 1995
Außerdem finden Sie hier eine To-Do-Liste für Kirchengemeinden bei Kirchenasylen.