| Kirchenasyl Rundschreiben der Evangelischen Kirche von Westfalen zum Kirchenasyl
Anbei finden Sie ein<link file:2729 _blank> Rundschreiben der Evangelischen Kirche von Westfalen zum Kirchenasyl vom 4. Mai 2020. Das Rundschreiben informiert die Kirchengemeinden in der nordrhein-westfälischen Landeskirche über grundlegende Voraussetzungen und Verfahren im Falle eines Kirchenasyls.Das Rundschreiben beinhaltet die Punkte:
- Generelle Voraussetzungen des Kirchenasyls
- Vereinbarung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 24. Februar 2015
- Dauer und Beendigung des Kirchenasyls
- Fortgeltung der Vereinbarung zur Clearingstelle „Kirchenasyl“ vom 19. Juni 1995

