| Kirchenasyl Positiver Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz
Anbei finden Sie einen Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 04.02.2020.
Der Beschluss setzt sich positiv mit dem EuGH-Urteil vom 19.03.2019 auseinander und stärkt die obergerichtliche Rechtsprechung gegen die Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate, bei einem sich im Kirchenasyl befindlichen Asylbewerbers.
Das Urteil in voller Länge finden Sie hier.