| Aktuell, Kirchenasyl Neuer Erlass zum Kirchenasyl in Dublin-Fällen
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte am 24. Februar 2025 einen Erlass zum Kirchenasyl, demnach der Erlass vom 9.11.2023 („Kirchenasyl in Dublin-Fällen“) keine Anwendung findet bei Personen 1. zu denen staatsschutzbezogene Erkenntnisse vorliegen oder 2. bei denen ein Ausweisungsinteresse im Sinne von § 54 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1-7, Nr. 9 oder Nr. 10 AufenthG vorliegt.
Den vollständigen Erlass finden sie unter diesem Link

