| Kirchenasyl Beschluss des OVG NRW bzgl. Vermeidung einer Rücküberstellung durch Kirchenasyl
Anbei finden Sie einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes NRW bezüglich der Vermeidung einer Rücküberstellung nach Frankreich mithilfe des Kirchenasyls. Der Beschluss geht der Frage nach, ob eine Frau aus dem Iran als flüchtig gilt, wenn sie sich der Rücküberstellung durch Kirchenasyl entzieht.
Den Beschluss in voller Länge finden Sie hier.