| Mitwirkungspflichten, SGB II und SGB XII Jobcenter muss ausländische Passkosten als Zuschuss zahlen
Wer im Bürgergeld-Bezug einen neuen ausländischen Reisepass benötigt und kein anderes Ausweisdokument besitzt, muss die Kosten nicht mühsam vom Regelsatz ansparen. Das Sozialgericht Berlin verurteilte am 27.04.2026 ein Jobcenter zur vollen Kostenübernahme (338,30 € für zwei niederländische Pässe) als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II. Besonders brisant: Das SG Berlin widerspricht damit ausdrücklich der bisherigen, restriktiven Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und stellt klar, dass ein bloßes Darlehen bei ausländischen Pässen unzulässig ist.
Das Urteil habe wir hier für Sie verlinkt.

