| LSBTIQ, Wissenswertes Bisexueller Mann aus Burkina Faso nicht als Flüchtling anerkannt
Mit Urteil vom 16.08.2022 hat das Verwaltungsgericht Berlin (4 K 27/22 A) die Klage eines „bi- bzw. homosexuellen Mannes“ aus Burkina Faso auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft abgewiesen. Die von dem Mann glaubhaft geschilderten bi- bzw. homophoben Anfeindungen von privaten Dritten erreichten nach Überzeugung des Gerichts nicht die Schwelle, deren Überschreiten eine Unzumutbarkeit der Rückkehr nach sich ziehen würde.