| Familienzusammenführung OVG Berlin-Brandenburg: Kein Elternnachzug nach Einbürgerung eines Flüchtlings
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 03.06.2025 entschieden, dass Eltern eines ehemals minderjährigen Flüchtlings keinen Anspruch auf Familiennachzug haben, wenn dieser volljährig geworden und eingebürgert ist.
Mit der Einbürgerung entfällt die Anwendbarkeit der EU-Familiennachzugsrichtlinie. Die bisherige Rechtsprechung zum Nachzug bei minderjährigen Flüchtlingen lässt sich nicht auf deutsche Staatsangehörige übertragen.
Das Urteil ist noch nicht als Volltext verfügbar. Die Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg können Sie hier finden.