| Aktuell, Familienzusammenführung Hinweis zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
Das Auswärtige Amt hat Informationen zum Umgang mit bereits gestellten Anträgen auf Familiennachzug nach § 36 AufenthG, die vor der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte registriert wurden und zum Umngang mit Härtefällen veröffentlicht.
Diese Informationen finden Sie hier.

