| Asylverfahren EuGH zur Transparenz im Asylverfahren: Aufklärung über Nachforschungen im Herkunftsland
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in seinem Urteil vom 29.01.2026 (Rs. C-431/24) fest: Wenn Behörden Nachforschungen im Herkunftsland eines Asylsuchenden anstellen und die Entscheidung über den Asylantrag auch auf den gewonnenen Erkenntnissen basiert, müssen der Antragstellende und das zuständige Gericht Zugang zu Informationen über die Nachforschungen haben.

