| EU-Flüchtlingspolitik EuGH: Keine Strafbarkeit bei unerlaubter Einreise mit minderjährigem Kind
Der Europäische Gerichtshof hat am 3. Juni 2025 im Fall Kinsa entschieden, dass Drittstaatsangehörige nicht allein wegen unerlaubter Einreise oder Aufenthalts strafrechtlich verfolgt werden dürfen, wenn sie ihr minderjähriges Kind bei sich führen. Das Mitbringen eines eigenen Kindes stellt kein strafbares „Erleichtern der Einreise“ gemäß EU-Recht dar, solange der Beweggrund familiärer Natur ist und keine organisierte Schleusung vorliegt.
Der Gerichtshof betont, dass in solchen Fällen der Schutz des familiären Zusammenlebens Vorrang hat. Strafrechtliche Konsequenzen sind unter diesen Umständen unzulässig.
Das Urteil kann in englischer Sprache hier abgerufen werden.
Die Pressemitteilung des Gerichtshofes der europäischen Union finden Sie hier.