| EU-Migration BSG-Urteil: SGB II-Anspruch bleibt bei Elternzeit bestehen
Urteil des BSG vom 09.03.2022; B 7/14 AS 91/20 R):
Arbeitnehmer*innenstatus bleibt für die Dauer der Elternzeit (bis zu drei Jahre pro Kind) bestehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, sondern wegen der Elternzeit nur ruht. Damit bleibt auch ein SGB-II-Anspruch bestehen.