| International Schutzberechtigte VG Hannover: Keine Abschiebung nach Italien
Der Eilantrag gegen die Abschiebung nach Italien war erfolgreich. In Italien drohe dem Antragssteller als anerkanntem Flüchtling auf unabsehbare Zeit eine Verletzung in ihren Rechten aus Art. 3 EMRK. Den Beschluss des VG Hannover vom 08.03.2017 (Aktenzeichen: 3 B 1492/17) finden Sie hier.