| International Schutzberechtigte LSG NRW: Keine Kürzung nach § 1a Abs. 4 AsylbLG bei Flüchtlingsstatus in Griechenland
Anbei finden Sie einen Beschluss des Landessozialgericht NRW, welches im Eilverfahren entschieden hat, dass die Leistungskürzung nach § 1a Abs. 4 AsylbLG für Menschen, die in Griechenland internationalen Schutz erhalten haben, nicht anwendbar ist.
Den Beschluss vom 27. März 2020 finden Sie hier