| Dublin-Verordnung Gericht stoppt Abschiebung nach Belgien
Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 06.01.2026 die Abschiebung eines Asylsuchenden nach Belgien vorerst gestoppt. Das Gericht entschied im Eilverfahren, dass die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge anzuordnen sei. Grund hierfür sind Anhaltspunkte für systemische Schwachstellen bei den belgischen Aufnahmebedingungen, die laut aktuellen Berichten aus dem Jahr 2025 weiterhin bestehen. Da dem Antragsteller somit eine unmenschliche oder entwürdigende Behandlung drohen könnte, muss die Rechtmäßigkeit der Abschiebung nun in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.

