| Dublin-Verordnung Urteil des VG Gelsenkirchen bzgl. der Ablehnung von Zweitanträgen
Der 80 V VwGO-Beschluss des VG Gelsenkirchen vom 17.05.17 beschäftigt sich mit den Anforderungen an das Bundesamt, wenn dieses im Rahmen eines Dublinverfahrens auf Grund einer vorangegangenen Asylantragstellung in einem anderen EU-Mitgliedstaat den Asylantrag auf Grundlage des § 71a Abs. 1 AsylG (Zweitantrag) ablehnt.
Den Beschluss in voller Länge finden Sie hier.