| Dublin-Verordnung Keine Überstellung vulnerabler Personen nach Griechenland
Das Verwaltungsgericht Aachen hat Ende Juli 2025 in zwei Fällen entschieden, dass besonders verletzliche Schutzberechtigte nicht nach Griechenland überstellt werden dürfen. Die Richter stellten klar, dass die schwierigen Lebensbedingungen dort gerade für vulnerable Personen unzumutbar seien und zu extremer Not führen könnten.

