| Dublin-Verordnung Dublin III Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlements und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung).
Die neue Dublin VO ist anwendbar ab dem 1. Januar 2014 und nur für die Anträge die ab diesem Zeitpunkt gestellt werden.