| Dublin-Verordnung Dublin-Haft ist unzulässig
Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2014 (Az.: V ZB 31/14) mit dem Tenor, dass die Inhaftierung von Asylsuchenden unmittelbar nach ihrer Einreise zur Sicherstellung einer Dublin-Überstellung nicht mehr zulässig ist, sofern der Haftgrund sich nur auf Fluchtgefahr bzw. Entziehungsabsicht stützt.