| Aktuell, Aufenthalt, EU-Flüchtlingspolitik EU-Rat verlängert Schutzstatus für Ukraine-Vertriebene bis 2028: Neue Nachweispflicht für wehrfähige Männer ab August 2026
Der Rat der Europäischen Union hat mit dem am 04.08.2026 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Beschluss (ABl. EU L 2026/1912) den vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine bis zum 04.03.2028 verlängert. Für ab dem 05.08.2026 neu eingereiste Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren gilt der Schutz jedoch als ausgeschlossen, wenn sie ihren militärischen Pflichten nicht nachgekommen sind. Diese Neuregelung verpflichtet betroffene Personen, eine rechtmäßige Ausreise oder Befreiung durch amtliche Dokumente wie etwa einen Grenzstempel oder den Eintrag in der App „Reserv+“ nachzuweisen. Für ukrainische Staatsangehörige, die bereits vor dem 05.08.2026 im Bundesgebiet aufhältig waren, greift diese Einschränkung hingegen nicht.