| Frauen und Familie VG Düsseldorf: Flüchtlingsschutz für Frauen als "soziale Gruppe" bei geschlechtsspezifischer Gewalt
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil (Az. 7 K 10418/24.A) vom 23.02.2026 klargestellt, dass Frauen, denen aufgrund ihres Geschlechts in ihrem Herkunftsland (häusliche) Gewalt droht, zu einer “sozialen Gruppe” i. S. v. Art. 10 Abs. 1 lit. d Qualifikationsrichtlinie gehören und Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft haben können. Das Gericht folgt damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dessen einschlägiges Urteil vom 16.01.2024 haben wir hier für Sie verlinkt.

