| Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Aus der Jugendhilfe in den Abschiebecharter - brandenburgische Behörden missachten elementare Kinderrechte

Gemeinsame Pressemitteilung des Flüchtlingsrat Brandenburg und dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF):


"Bei der letzten Sammelabschiebung in die russische Föderation vom Flughafen Leipzig/Halle am Donnerstag letzter Woche haben brandenburgische Behörden elementare Rechte von Kindern missachtet. Einer der betroffenen Jugendlichen wurde aus einer Einrichtung der Jugendhilfe abgeschoben, bei einer anderen Familie mussten die Eltern den Abschiebeflug ohne ihre minderjährigen Kinder antreten.

Abschiebung aus einer Jugendhilfeeinrichtung

Im Vorfeld der Abschiebung holte die Ausländerbehörde Cottbus einen 14-jährigen Jugendlichen aus einer stationären Jugendhilfeeinrichtung. Er wurde gemeinsam mit seiner alleinerziehenden Mutter und seinem Bruder abgeschoben. Dabei wurde der Antrag des 14-jährigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erst einen Tag vor der Abschiebung im Eiltempo abgelehnt. Selbst die Familie wusste noch nichts von der Ablehnung und hatte in der Kürze der Zeit keine Gelegenheit, einen Anwalt zu kontaktieren. Die Ausländerbehörde stützt sich in ihrer Ablehnung auf die Ausführungen des Jugendamtes, die ein Fortbestehen des Unterstützungsbedarfs begründeten. Die Familie lebte zuvor seit sechs Jahren in Deutschland, die Schwester des Jugendlichen war in dieser Zeit an Krebs verstorben, der Jugendliche auf externe Unterstützung angewiesen.

Neben erheblichen rechtlichen Bedenken an Durchführung und Verfahren, blieb vollkommen außen vor, dass solche Einsätze bei den betroffenen Jugendlichen Ängste auslösen und sie psychosozial destabilisieren. Mit Sinn und Zweck der Jugendhilfe ist ein solches Vorgehen unvereinbar.

Familientrennung

Am gleichen Tag holte die Ausländerbehörde Cottbus auch eine Familie aus Spremberg für die Abschiebung ab. Zwei minderjährige Töchter, 13 und 15 Jahre alt, waren nicht zuhause. Die Behörde schob die Mutter, den Vater und die restlichen Kinder ohne die beiden Mädchen ab. Dieses Vorgehen, die Kinder von den Eltern zu trennen und sie dabei ihrem Schutz zu entziehen, ist klar rechtswidrig. Seit einer Woche sind die beiden Mädchen sich selbst überlassen. Die zuständige Ausländerbehörde hat auch im Nachhinein nichts unternommen, um den Schutz der beiden Kinder zu gewährleisten.

Auch die Ausländerbehörde hat bei ihrem Handeln das Wohl von Kindern vorrangig sowie korrelierende schutz- und sorgerechtliche Verpflichtungen zu achten. Das Vorgehen bei der Sammelabschiebung der vergangenen Woche zeigt dass einige Ausländerbehörden wie die in Cottbus und das Innenministerium in ihrem Abschiebungseifer weder die durch die Kinderrechtskonvention vorgegebenen Pflichten noch den eigenen Rückführungserlass beachten, der die Trennung Minderjähriger von beiden Elternteilen durch eine Abschiebung ausdrücklich untersagt.

Der Flüchtlingsrat Brandenburg und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge fordern die mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden den rechtsstaatlichen Rahmen nicht zu verlassen und das Wohl von Kindern vorrangig zu berücksichtigen statt sie um jeden Preis abzuschieben. Für die Jugendhilfe bedeutet dies parteiisch an der Seite der in ihrer Obhut befindlichen Kinder und Jugendlichen zu stehen und gemeinsam mit den Kindern und Familien nach Wegen zu suchen, die Perspektiven ermöglichen statt im schlimmsten Falle Erfüllungsgehilfe der Ausländerbehörde zu werden."


Mehr Informationen gibt es hier.

Zurück zu "Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge"

Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

Gefördert u.a. durch: