| Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge BVerwG: Zuständigkeitsregelung für Minderjährige individualschützend
Anbei das Urteil des BVerwG vom 16.11.2015, wonach der Umstand, dass ein Minderjähriger in einem anderen Mitgliedstaat bereits erfolglos um Asyl nachgesucht hat, nichts an der Zuständigkeit Deutschlands für die Prüfung eines weiteren Asylbegehrens ändert.
Außerdem verwirft das BVerwG die Idee des BAMFs, man könne § 27a-Entscheidungen einfach in § 71a-Entscheidungen umdeuten.