| AMMVO/Dublin-Verordnung BAMF veröffentlicht Leitfaden zum Zuständigkeitsbestimmungsverfahren (ZBV)
Das BAMF hat einen neuen Leitfaden (Stand: Juni 2026) veröffentlicht, der die reformierten Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) für die behördliche Praxis aufgreift. Im Zentrum stehen dabei die Regelungen für das sogenannte Zuständigkeitsbestimmungsverfahren (ZBV), welches das bisherige Dublin-Verfahren ablöst. Während die reguläre Frist zur Überstellung in den für das Asylverfahren einer Schutzsuchenden zuständigen Mitgliedstaat weiterhin sechs Monate beträgt, kann die Frist nun u. a. im Fall von “Flüchtigsein” auf drei Jahre verlängert werden.
Den Leitfaden haben wir hier für Sie verlinkt.