| Bundes- und Landesaufnahmeprogramme Thüringer Landesaufnahmeanordnung für Geflüchtete aus Syrien bis Ende 2022 verlängert

Die Landesaufnahmeanordnung für Syrien gibt es seit September 2013. Sie erleichtert die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Geflüchtete mit bereits in Thüringen lebenden Verwandten. Diese Aufnahmeanordnung wurde bereist mehrfach geändert.

Voraussetzungen für die Aufnahme sind unter anderem, dass die Verwandten in Thüringen eine deutsche oder eine syrische Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatenlos sind, mit einerm gültigen Aufenthaltstitel und seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Thüringen haben. Ebenfalls müssen die Verwandten sich dazu verpflichten, die Kosten für den Unterhalt zu tragen. Weitere Voraussetzungen können Sie dem Merkblatt zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge in der 8. Änderungsanordnung vom 07.12.2020 entnehmen.

Weitere Informationen finden Sie in der vorherigen Lesefassung der 7. Änderungsanordnung vom 20.12.2018.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen des Thüringer Flüchtlingsrats bezüglich des Familiennachzuges.

 

Ebenfalls gibt es, wie in den Vorjahren auch, einen Thüringer Winter-Rückführungserlass, der Einzelfallprüfungen vorsieht. Dafür werden die konkreten Situationen in den jeweiligen Herkunftsländern und das eventuelle Vorliegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit einbezogen. Führt die Einzelfallprüfung zu der Annahme, dass wegen der winterlichen Witterungsbedingungen im Herkunftsland und dem Vorliegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit eine Abschiebung nicht zumutbar wäre, können Betroffenen bis zum 31. März 2021 gemäß §60a  Abs. 2 Satz 3 AufenthG geduldet werden. Weitere Informationen und Voraussetzungen können Sie dem Thüringer Erlass entnehmen.

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen - Neuer Flyer und Arbeitsshilfe

Als Flüchtlingsrat NRW fördern wir die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Situation von Flüchtlingen und setzen uns aktiv gegen menschenverachtende Ideologien ein, um Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen entgegenzuwirken.

Den Flyer können Sie hier runterladen.

Den Flyer können Sie seit dem 06.01.2026 gegen die Übernahme der Portokosten auch kostenlos bei uns bestellen. 

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand September 2025).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingsbezogene Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2025, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von flüchtlingsbezogenen Projekten und Veranstaltungen, insbesondere zu flüchtlingspolitischen Themen, angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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