| Kommunale Aufnahme von Flüchtlingen Erlass des MKJFGFI NRW zur Umsetzung von Art. 16 der EU-Richtlinie 2024/1346
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW hat am 28.08.2026 Neuerungen für die kommunale Zuweisungspraxis von Asylsuchenden mit schulpflichtigen Kindern bekannt gegeben. Der Erlass regelt die Fristen für die Weiterleitung aus den Landeseinrichtungen, die Unterbringung in Schwerpunkteinrichtungen mit schulnahem Bildungsangebot sowie Übergangsregelungen und die Einführung eines Monitoringsystems durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Den Erlass haben wir hier für Sie verlinkt.