| Aktuell, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis ''Chancen-Aufenthaltsrecht'' muss ermöglicht werden

Das im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung geplante ,,Chancen-Aufenthaltsrecht‘‘ soll Menschen eine Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht geben. So sollen „Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, [...] eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweis gemäß §§ 25 a und b AufenthG)“.

So fordern die Grünen im Landtag NRW, dass die NRW-Landesregierung einen ,,sogenannten Vorgriffserlass verfasst, der den Ausländerbehörden ermöglicht, die Abschiebung von Personen, die zukünftig von der Neuregelung profitieren könnten, auszusetzen.‘‘ Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz verdeutlichte bereits in einem Brief an die Ausländerbehörden vom 23. Dezember 2021 die Dringlichkeit einer zügigen gesetzlichen Umsetzung. Daraufhin würden in Rheinland-Pfalz keine Einwände gelten, wenn die Ausländerbehörden Aufenthaltsbeendigungen von Ausländerinnen, die unter dieser Regelung fallen würden, priorisieren.

 

Dass das ,,Chancen-Aufenthaltsrecht‘‘ noch nicht gesetztlich umgesetzt wurde, hat Auswirkungen auf Abschiebungen. Dies verdeutlichte bereits Pro Asyl in ihrer Pressemitteilung vom 26. Januar 2022, in welcher der Fall eines pakistanischen Staatsangehörigen beschrieben wurde, der im Januar 2022 aus Niedersachsen abgeschoben wurde. Er hielt sich bereits seit 2015 in Deutschland auf und erfüllte auch die sonstigen Voraussetzungen.

Auch im Kreis Unna kam es nach einer Pressemitteilung des Projekts „Abschiebungsreporting NRW“ & des Arbeitskreises Asyl Schwerte am 18. Januar 2022 zu einer Abschiebung einer Familie nach Bangladesch, welche seit 2016 in Deutschland lebte und auch von dem geplanten „Chancen-Aufenthaltsrecht“ hätte profitieren können.

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

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Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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