| Abschiebung Rechtswidrige Nachtabschiebungen
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. dokumentierte in einer Presseerklärung am 15. Februar 2022 eine rechtswidrige Abschiebung in Kreis Unna.
So soll am 18. Januar 2022 eine Familie nach Bangladesch abgeschoben worden sein, indem die BeamtInnen nachts um 24 Uhr mithilfe eines Schlüsseldienstes in die Wohnung kamen. Trotz eines Durchsuchungsbeschlusses verstoße dieses Vorgehen nach Angaben des Grundrechte Komitees gegen Art. 13 GG zur Unverletzlichkeit der Wohnung.
Sebastian Rose, Abschiebungsreporting NRW, Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.:
„Das Eindringen mit einem Schlüsseldienst in eine Mietwohnung zwecks Abschiebung ist rechtswidrig. Das Grundgesetz und das Kindeswohl scheinen im Kreis Unna bei Abschiebungen nicht zu gelten. Die nicht angekündigte Abschiebung mitten in der Nacht hat eine Familie mit ihrer kleinen Tochter zutiefst traumatisiert. Die Landesregierung muss sich fragen lassen, was ein Erlass wert ist, der Nachtabschiebungen bei Kindern verhindern soll, wenn dieser immer wieder missachtet wird. Dass die Behörden die Abschiebung zudem weiter durchgesetzt haben, als sich die kleine Tochter der Familie mehrfach im Auto übergeben hat, zeigt die Verrohung der Abschiebungspraxis auf. Um jeden Preis sollte dieser Sammelcharter nach Bangladesch mit Menschen gefüllt werden.“
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.
Update:
Drei Wochen nach der Veröffentlichung der PM gingen beim Grundrechtekomitee und dem Arbeitskreis Asyl Schwerte in der letzten Woche anwaltliche Abmahnungen ein, beauftragt von der Kreisverwaltung Unna. Diese enthielten Kritik an der gemeinsamen Presseinformation zu der nächtlichen Abschiebung sowie die Aufforderung, zwei Aussagen sofort zu widerrufen und für die Zukunft zu unterlassen. Weiter enthalten: der Entwurf für eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Androhung einer Vertragsstrafe von 5.100 EUR.
Dr. Britta Rabe, Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.: „Die Kreisverwaltung Unna will mithilfe dieser Abmahnung unsere freie Meinungsäußerung zur rigiden Abschiebungspraxis in Nordrhein-Westfalen einschränken. Wir sehen in dem Verhalten des Kreises einen inakzeptablen Einschüchterungsversuch. Dass eine kommunale Stelle derart auf die öffentliche Meinungsbildung und die Tätigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen einwirken will, ist empörend.“
Sebastian Rose, Abschiebungsreporting NRW: „Es ist gerade Aufgabe von uns als Zivilgesellschaft, behördliches Handeln zu hinterfragen und kindeswohlgefährdende und rechtlich umstrittene Abschiebungen sichtbar zu machen. Die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren sollte das Mindeste sein, was Menschen gerade bei Abschiebungen erwarten dürfen. In diesem Sinne wird sich das Projekt auch zukünftig von Kommunalverwaltungen nicht abschrecken lassen. Statt juristischer Einschüchterungsversuche wünschen wir uns Dialogbereitschaft in den Kommunen, um die Rechte marginalisierter Personengruppen zu wahren.“
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.