| Aufenthaltsgestattung und Duldung, International Schutzberechtigte Unterschiedliche Bewertungen bei Rückführung von schutzberechtigten Frauen nach Griechenland
Die Verwaltungsgerichte in Deutschland bewerten Rückführungen von alleinstehenden Frauen mit Schutzstatus in Griechenland unterschiedlich.
In einem Verfahren vor dem VG Augsburg wurde ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt. Die Richter argumentierten, dass die Frau jung, gesund und arbeitsfähig sei und ihr Existenzminimum in Griechenland somit eigenständig sichern könne. Unterstützungsangebote von NGOs und Angehörigen würden dies zusätzlich erleichtern, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung sei daher nicht wahrscheinlich.
Das VG Aachen entschied anders. Hier ordnete das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage an. Die Kammer hielt ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebung für gegeben. Sie betonte die besonderen Risiken für alleinstehende Frauen, etwa die Dominanz männlicher Notunterkünfte und fehlende Rückzugsmöglichkeiten, die die Gefahr einer erniedrigenden Behandlung erhöhen könnten.
Das Urteil des VG Augsburg vom 07.10.2025 können Sie hier finden.
Das Urteil des VG Aachen vom 08.10.2025 haben wir hier für Sie verlinkt.

