| Aufenthaltsgestattung und Duldung Positiver Beschluss des VG Cottbus zur Unzulässigkeit einer Duldung light
Anbei finden Sie einen positiven Beschluss des VG Cottbus zur Unzulässigkeit einer Duldung light:
In dem Beschluss stellt das VG Cottbus klar, dass die Duldung für Personen mit ungeklärter Identität nur erteilt werden darf, wenn das selbst zu vertretende Abschiebungshindernis i.S.d § 60b Abs. 1 S. 1 AufenthG kausal für die Unmöglichkeit der Abschiebung ist.
Das Urteil in voller Länge finden Sie hier.