| Mitwirkungspflichten Schreiben des MKJFGFI zu Identitätsklärung und Passpflicht - Afghanistan
Mit Erlass vom 06.07.2026 informiert das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) NRW unter Bezugnahme auf die Länderinformationen des Bundesinnenministeriums zu Afghanistan über die aktuelle Situation der Beantragung und Anerkennung afghanischer Pässe.
Zur Passbeantragung heißt es darin:
"Eine Passbeantragung ist in Deutschland derzeit bei der afghanischen Botschaft in Berlin, beim Generalkonsulat in München sowie beim Generalkonsulat in Bonn möglich. Die dort beantragten Pässe werden laut Aussage der Botschaft in Berlin derzeit in Kabul mit ausstellender Behörde „MFA - Kabul“ gedruckt. Des Weiteren ist eine Passbeantragung in Afghanistan selbst (ausstellende Behörde: „Kabul Central Passport Department (MOI)“) sowie bei einigen afghanischen Auslandsvertretungen und online beim afghanischen Generalkonsulat in Dubai möglich.
Online beantragte, vom afghanischen Generalkonsulat in Dubai ausgestellte afghanische Pässe sind entsprechend der bisherigen Anerkennungspraxis anerkannt. Es wird insoweit auf die Allgemeinverfügung über die Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapiere vom 30.06.2025, BAnz AT 12.08.2025 B2, verwiesen."
Bezüglich der Passverlängerung gilt nun u. a.:
“Aufgrund der veränderten Situation hinsichtlich der Möglichkeiten zur Passbeantragung und unter Berücksichtigung der Regelungen des allgemeinen Völkerrechts sowie der ICAO-Empfehlungen werden ab 01.08.2026 ausgestellte afghanische Passverlängerungen nicht anerkannt.”