| BVerwG: Familienflüchtlingsschutz für Familienangehörige einer volljährig gewordenen Schutzberechtigten
Am 25.11.2021 urteilte das Bundesverwaltungsgericht im Falle einer syrischen Familie, dass der bereits gewährte subsidiäre Schutzstatus von Eltern und Geschwistern eines minderjährigen Flüchtlings nicht die Zuerkennung von Familienflüchtlingsschutz hindert (Az.: 1 C 4.21).
Eine syrische Familie hatte in Deutschland nach Asyl gesucht, als eines ihrer Kinder noch minderjährig war. Der Familie wurden die Asylanträge abgelehnt und subsidiärer Schutz zugesprochen. Dem damals minderjährigen Kind wurde, nach Erreichen der Volljährigkeit, der Flüchtlingsstatus zugesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass der Familie unter anderem zur Angleichung des Schutzstatus ebenfalls den Flüchtlingsstatus anzuerkennen sei. Entscheidend für die Beurteilung ist der Zeitpunkt des Asylgesuchs. So muss das Kind seinen eigenen Asylantrag, als auch die Eltern bzw. Geschwister ihren Antrag, vor dessen Volljährigkeit gestellt haben.
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