| Aktuell, Ukraine, Aufenthalt Weisung der BA: „Bearbeitung von Fällen mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder entsprechender Fiktionsbescheinigung“

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine ausführliche Weisung zum Rechtskreiswechsel vom AsylbLG ins SGB II für Menschen mit (beantragtem) vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG veröffentlicht (Stand: 23.05.2022)

Text aus der Einleitung:

Mit dieser Weisung werden Erläuterungen und Hinweise gegeben, wie allgemein eine größere Anzahl von Fällen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder entsprechender Fiktionsbescheinigung hinsichtlich der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) schnell und effektiv unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben bearbeitet werden kann. Soweit erforderlich, wird hierbei auf Besonderheiten bei Anträgen von Personen eingegangen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG beantragt haben und denen eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 i. V. m. Absatz 3 oder Absatz 4 AufenthG ausgestellt worden ist. Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung mit allen anderen Antragstellerinnen und Antragstellern. Die weiteren Fachlichen Weisungen SGB II (FW) sind grundsätzlich anwendbar. Die möglichen bzw. erforderlichen Konkretisierungen im Hinblick auf die besondere Lebenssituation der ausländischen Antragstellerinnen und Antragsteller werden nachfolgend beschrieben.

Die Ausführungen in dieser Weisung dienen der Vereinfachung im Antrags- und Bearbeitungsprozess und beachten den vorgenannten Grundsatz. Sie sollen die gemeinsamen Einrichtungen (gE) bei der Bewältigung des erwarteten, hohen Aufkommens an Anträgen nach dem SGB II unterstützen. Dabei ist die Bearbeitung der Leistungsanträge von Geflüchteten und Schutzbedürftigen aufgrund ihrer noch unbekannten Zahl und ihrer Verteilung auf die gE – abgesehen von den Sprachbarrieren – vorrangig ein quantitatives Problem. Das erforderliche rechtliche Wissen zur Bearbeitung der Leistungsanträge ist in den gE vorhanden.

Der Fokus dieser Weisung liegt somit im Bereich der passiven Leistungen. Ungeachtet dessen gilt es, auch im Bereich der aktiven Leistungen ein reibungsloses Verfahren sicherzustellen.

 

Die BA-Weisung „Bearbeitung von Fällen mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder entsprechender Fiktionsbescheinigung" finden Sie hier.

Die GGUA Flüchtlingshilfe hat die Inhalte der Weisung hier übersichtsartig dargestellt.

Eine tabellarische Übersicht zu den einzelnen Leistungsansprüchen finden Sie hier.

 

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Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

Die Übersicht finden Sie hier.

Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

Mehr dazu

Forum Landesunterbringung

Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

Das Webforum finden Sie hier.

 

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