| Aufenthaltserlaubnis Aufnahmezusage verpflichtet zur Visumserteilung
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 7. Juli 2025 entschieden, dass afghanischen Staatsangehörigen mit einer Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms ein Visum erteilt werden muss. Die Antragsteller halten sich derzeit in Pakistan auf und sind von Abschiebung nach Afghanistan bedroht.
Das Urteil haben wir hier für Sie verlinkt.
Die Pressemitteilung vom 08.07.2025 können Sie hier finden.

