| Aufenthalt Anwendungshinweise zu § 25b AufenthG gelten weiterhin fort
Aufgrund von Unklarheiten einzelner Ausländerbehörden hat das Ministerium gegenüber der Flüchtlingshilfe Lippe e.V. klargestellt, dass die Anwendungshinweise zu § 25b AufenthG vom 19.03.2021 weiterhin gültig sind. Die Annahme einiger Behörden, der Erlass sei seit dem 01.01.2026 bzw. nach fünf Jahren automatisch außer Kraft getreten, ist unzutreffend. Bis zum Inkrafttreten einer aktualisierten Fassung behalten die bisherigen Anwendungshinweise ihre Fortgeltung.
Das Antwortschreiben haben wir hier für Sie verlinkt.