| Asylverfahren BAMF entscheidet wieder über Asylanträge aus dem Gazastreifen
Das BAMF nimmt die Bearbeitung von Asylanträgen aus dem Gazastreifen wieder auf. Der seit Januar 2024 geltende Stopp wurde offiziell aufgehoben, weil die anhaltenden, flächendeckenden Kampfhandlungen und das Scheitern von Waffenruhen keinerlei vorübergehende Ungewissheit mehr begründen. Damit endet die monatelange Aussetzung von Entscheidungen und das BAMF ist nun erneut zur Prüfung der Anträge verpflichtet.
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