| Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht Update zur Wohnsitzregelung (§ 12a AufenthG) in Nordrhein-Westfalen
In dem am 13. Dezember 2022 veröffentlichten Erlass des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) werden die Regelungen zur Wohnsitznahme von schutzberechtigten Personen nach § 12a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aktualisiert. Der Erlass reagiert auf gesetzliche Änderungen, wie das „Sofortzuschlagsgesetz“ vom Juni 2022, und ersetzt vorherige Regelungen.
Den Erlass haben wir hier für Sie verlinkt.

