| Aktuell, Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht Bundesregierung will Ausbildungsduldung doch nicht abschaffen
Die Bundesregierung plant, die Ausbildungsduldung doch nicht durch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG zu ersetzen. Eine „Formulierungshilfe“ des BMIs für einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vom 01.11.2023 lässt darauf schließen, dass geplant ist, neben der neuen Aufenthaltserlaubnis nach § 16g die Ausbildungsduldung über den 29.02.2024 hinaus fortbestehen zu lassen.