| Aktuell, Bildung Erweiterung und Verlängerung des Erlasses „Beschleunigte Aufnahme neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler an einer Schule“ bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erweitert und verlängert mit Erlass vom 07.12.2023 den bestehenden Erlass zur beschleunigten Aufnahme von neu zugewandertern Schülerinnen an einer Schule bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026. Der Erlass stellt Handlungsmöglichkeiten für Schulträgerinnen wie Unterricht außerhalb des Stammschulgeländes, eine Anpassung der über die Deutschförderung hinausgehenden Fachunterrichtsangebote oder eine Nutzung zusätzlicher gemeindeeigener bzw. angemieteter Räumlichkeiten als provisorischer Schulraum vor. Der Erlass tritt am 31.07.2026 außer Kraft.
Den vollständigen Erlass des Ministeriums finden Sie hier.