Kurzfristiger Aufenthalt

Nach dem Auswärtigen Amt können ukrainische Staatsangehörige für Kurzaufenthalte im Schengenraum visumsfrei einreisen (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen). Bis zum 31. August 2022 ist nach derzeitigem Stand ein rechtmäßiger Aufenthalt auch ohne Antragstellung und Aufenthaltstitel gesichert. Bis dahin müssen Betroffene nicht befürchten, sich unerlaubt in Deutschland aufzuhalten. (siehe auch: BMI: Verlängerung der Ukraine-AufenthÜV bis zum 31.08.)

Das BMI stellt fest, dass Ukrainer*innen, die sich visumsfrei in Deutschland aufhalten, gemäß § 40 AufenthV eine Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage bekommen können, da ein Ausnahmefall entsprechend Art. 20 Abs. 2 Schengener Durchführungsübereinkommen vorliegt. In diesen Fällen soll laut BMI eine Aufenthaltserlaubnis für einen im Aufenthaltsgesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck nach § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG erteilt werden. (Wichtige Infos zu Einreise und Verbleib in Deutschland für Ukrainer*innen | PRO ASYL ).

     


    Aktuell, Ukraine, Langfristiger Aufenthalt, Kurzfristiger Aufenthalt Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe für aus der Ukraine Geflüchtete

    Hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine sollen ab Anfang Juni wie anerkannte Asylsuchende finanziell unterstützt werden. Darauf hatten sich Anfang April die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und der Bundeskanzler geeinigt. Der Bundestag hat am 12. Mai Rechtsänderungen beschlossen, die…

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    Aktuell, Ukraine, Langfristiger Aufenthalt, Kurzfristiger Aufenthalt Verteilung der UkrainerInnen ab heute nach dem Königsteiner Schlüssel

    Anbei finden Sie ein Schreiben des BMI vom 15.03.2022 zum Verteilungsverfahren der ankommenden Ukrainerinnen und Ukrainer.
    Um die steigende Anzahl von Geflüchteten aus der Ukraine gerecht zu werden und um einzelne Länder nicht zu überbelasten, sei es erforderlich, eine Verteilung der einreisenden…

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    Ehrenamtspreis des Flüchtlingsrates NRW

    Mit dem Ehrenamtspreis möchte der Flüchtlingsrat NRW das ehrenamtliche Engagement von in der Flüchtlingshilfe aktiven Initiativen und Einzelpersonen in NRW ehren und diese in ihrer Arbeit stärken.

    Weitere Informationen zum Ehrenamtspreis finden Sie hier.

    Nein zur Bezahlkarte: Ratsbeschlüsse aus nordrhein-westfälischen Kommunen

    In dieser regelmäßig aktualisierten Übersicht dokumentiert der Flüchtlingsrat NRW, welche Kommunen sich bisher gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende entschieden haben.

    Die Übersicht finden Sie hier.

    Keine Propaganda auf Kosten von Flüchtlingen! Argumentationshilfen gegen Vorurteile

    Der Flüchtlingsrat NRW e.V. stellt einen Flyer sowie eine ausführliche Argumentationshilfe zur Entkräftung von Vorurteilen (Stand: November 2023) bereit.

    Den Flyer und die Argumentationshilfe finden Sie hier.

    Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

    Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ aktualisiert (Stand Dezember 2021).

    Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

    Kooperations- und Fördermöglichkeiten für flüchtlingspolitische Veranstaltungen und Projekte

    Broschüre des FR NRW, Stand November 2023, zu verschiedenen Institutionen, die fortlaufend für eine finanzielle Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen angefragt werden können.

    Mehr dazu

    Forum Landesunterbringung

    Neues Webforum "Flüchtlinge in Landesaufnahmeeinrichtungen in NRW (WFL.NRW)" jetzt online!
    Das Webforum möchte einen Einblick in die Situation von Flüchtlingen in Landesaufnahmeeinrichtungen ermöglichen.

    Das Webforum finden Sie hier.

     

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