| Aktuell, Ukraine, Kurzfristiger Aufenthalt BMI: Verlängerung der Ukraine-AufenthÜV bis zum 31.08.
Anbei erhalten Sie die erste Verordnung zur Veränderung der Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen (Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung - UkraineAufenthÜV) vom 05.04.2022. Diese ersetzt die VO vom 08.03.2022.
Auszug:
Die Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen wird bis zum 31. August 2022 verlängert.
weitere Informationen: www.bundesrat.de