| Aktuell, Ukraine, Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) EU-Kommission schlägt Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Ukraine-Flüchtlinge vor
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den vorübergehenden Schutz für Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine geflohen sind, um ein weiteres Jahr bis zum 04.03.2028 zu verlängern. Allerdings soll “neu ankommenden Personen, die von den ukrainischen Behörden wegen militärischer Verpflichtungen keine Genehmigung zum Verlassen der Ukraine haben, in der Regel kein vorübergehender Schutz […] gewähr[t]” werden. Insgesamt sollen die Mitgliedstaaten den Übergang von Ukraine-Flüchtlingen in langfristige Aufenthaltsstatus fördern und Möglichkeiten für eine (zukünftige) dauerhafte Rückkehr in die Ukraine vorbereiten.
Nach Angaben der Kommission leben aktuell etwa 4,4 Millionen Menschen aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz in der EU.
Die Pressemitteilung vom 26.06.2026 haben wir hier für Sie verlinkt.