| Abschiebung EuGH stärkt Bedeutung der Ausreisefrist
Der Europäische Gerichtshof hat am 1. August 2025 entschieden, dass eine rechtswidrige Ausreisefrist auch die Abschiebungsandrohung rechtswidrig macht. Damit widerspricht er der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach beide Maßnahmen nicht untrennbar verbunden seien.
Die deutsche Praxis muss sich nun anpassen. Fehler bei der Fristsetzung nach § 59 AufenthG wirken sich künftig unmittelbar auf die Rechtmäßigkeit der gesamten Abschiebungsandrohung aus.

