| Abschiebungshaft Beschluss des AG Paderborn: Pflichtanwältin muss zur Anhörung über Abschiebungshaft geladen werden
Laut einem Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 12.12.2024 (11 XIV(B) 331/24) ist eine beigeordnete Pflichtanwältin zur gerichtlichen Anhörung im Abschiebungshaft-Verfahren zu laden. Möchte sich die Betroffene mit der nicht erschienenen Pflichtanwältin beraten, kann in der Hauptsache nicht entschieden werden.
Den vollständigen Beschluss finden Sie unter diesem Link.

